Abstellfläche Dachboden


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Abgeschickt von Claudia Bautsch am 14 Juni, 2007 um 15:04:18

In der Bauordnung ist festgelegt, dass eine Wohnung einen Abstellraum von 6 m2 aufweisen muß. Gibt es auch eine Festlegung der Raumhöhe? Oder gilt dort das gleiche wie für Wohnungen, nämlich, dass die 6m2 erst voll gezählt werden dürfen, wenn die Raumhöhe einen bestimmten Wert erreicht? Gilt das ganze auch für Dachböden oder gibt es Sonderregelungen, wenn Dachböden als Abstellräume deklariert wind?

Danke schonmal!

Gruß
Claudia



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