Re: Abstellfläche Dachboden


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Abgeschickt von Helga am 15 Juni, 2007 um 12:51:51:

Antwort auf: Abstellfläche Dachboden von Claudia Bautsch am 14 Juni, 2007 um 15:04:18:

: In der Bauordnung ist festgelegt, dass eine Wohnung einen Abstellraum von 6 m2 aufweisen muß. Gibt es auch eine Festlegung der Raumhöhe? Oder gilt dort das gleiche wie für Wohnungen, nämlich, dass die 6m2 erst voll gezählt werden dürfen, wenn die Raumhöhe einen bestimmten Wert erreicht? Gilt das ganze auch für Dachböden oder gibt es Sonderregelungen, wenn Dachböden als Abstellräume deklariert wind?

: Danke schonmal!

: Gruß
: Claudia

Hallo Claudia,
was meinst Du denn mit "voll gezählt"?
Ich weiß nur, wenn ein Dachboden als ausgebaut anzushen ist. Bei Dachböden kommt es auf die objektive Nutzung an und wenn es über das normale Maß einer Speichernutzung hinausgeht. Ebenso ist der Ausbauzustand ausschlaggebend. Gem. einem Urteil Bay.VGH wurde ein DG als nicht ausgebaut angesehen weil es auf das Aufmaß des Ausbauzustandes und u.a. weil die Raumhöhe unter 1,60 war, der Raum wurde somit als Abstellraum/Speicher angesehn. Vielleich hilft Dir das ein wenig weiter.
Gruß Helga




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