Re: Angebot/Rechnung


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Abgeschickt von Schwinn am 28 April, 2004 um 19:42:05

Antwort auf: Angebot/Rechnung von Tanja am 23 April, 2004 um 07:33:09:

Hallo,
das ist doch recht einafch: Nur was mal bestellt hat muss man bezahlen! Das ergibt sich z.B. aus §§ 631, 241 BGB. Daraus ist zu ennehmen, dass das zu bezahlen ist, was man bestellt hat. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass alles andere grundsätzlich nicht zu bezahlen ist.
Dazu braucht man dem Unternehmen keine Rechtsgrundlage nennen, das ist jedem klar. Das Problem wird sein zu klären und evtl. zu beweisen, dass was alles im Auftrag war. Hier kommt es auf das Angebot und Zeugen an.
Günstig ist, dass ein Unternehmen im Streitfall den Auftragsinhalt beweisen muss.
Erstmal nicht bezahlen, würde ich sagen.
Schwinn

: Für unseren Kanalanschluss habe ich eine Angebot erstellen lassen und auch angenommen. Vorgesehen war der Anschluss vom Hauptkanal bis zu unserem im Grundstück befindlichen Kontrollschacht.
: Ausgeführt wurden die Arbeiten ohne Rücksprachen mit uns zusätztlich bis in die Baugrube. Auch ohne Rücksprache wurde uns eine Rechnung ausgehändigt in der die zusätlichen Arbeiten (Kontrollschacht - Baugrube)mit aufgenommen sind was eine Erhöhung gegenüber dem Angebot um 20 % ausmacht.

: Können Sie mir evtl eine Rechtsgrundlage benennen auf die ich mit stützen kann da ich der Meinung bin ich muß mich auf das Angbot der Firma verlassen können und nicht der Arbeiten bezahlen muß die nicht in Auftrag gegeben wurden und bei denen die Firma auch nicht bei uns nachgefragt hat ob diese ausgeführt werden sollen. Für uns kommt auch hinzu, dass eben diese Arbeiten im Angebot der Baufirma enthhalten sind die das Wohnhaus erstellt.




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