Probleme mit Grenzbauvorschriften


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Abgeschickt von Sabrina am 16 Juni, 2007 um 13:20:11:

Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage bezüglich "Grenzbebauung".
Auf meinem Grundstück befindet sich ein EFH, an einem Ende ein Carport (6x5,5 m) als Grenzbau, am anderen Ende eine Garage (6x2,7 m) als Grenzbau. Zwischen Garage und Haus ist ein Abstand von 1,40 Metern, den ich gerne begrünt hätte (also Balken dazwischen gesetzt mit Abstand so ca. 70 cm, und dann mit Efeu, Wein usw. bewachsen lassen). Aus rein optischen Gründen. (in Bayern)
Gilt diese Balkenlage als Überdachung, und somit zur Summe der Grenzbauten?
Wird dann aus dem EFH auch ein Grenzbau, da verbunden?
Wie wird die Nutzfläche eines Carports berechnet?
Danke




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