Abgeschickt von Nadie am 16 Juni, 2007 um 23:58:22:
Antwort auf: Re: Einspruch gegen Bescheid zur Baugenehmigung ? von K.D. am 13 Juni, 2007 um 08:40:40:
: Sie können die Baugenehmigung an sich oder jede Nebenbestimmung für sich durch Widerspruch und gegebenenfalls durch Klage anfechten. Bitte auf die Frist achten.
Und vorher mal eben die Rechtsbehelfsbelehrung durchlesen: In NRW z.B. gibt es nicht mehr den Widerspruch gegen Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden, sondern nur noch die Klage.