Re: Wann gilt ein aufgefülltes Gelände als natürliches Gelände?


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Abgeschickt von Nadie am 17 Juni, 2007 um 00:09:15:

Antwort auf: Wann gilt ein aufgefülltes Gelände als natürliches Gelände? von Viktor am 08 Juni, 2007 um 11:01:34:

Es gibt wohl deshalb keine Antworten, weil der Fall so grenzwertig ist:
Fast niemand schafft es z.B., exakt bis auf die Grenze anzuschütten mit der Folge, dass es exakt dahinter einen Geländesprung von 100 cm gibt. Wenn man also einen Vermesser 'rausschickt, sind Überraschungen schon bei den Grundlagen zu erwarten.

Wenn es nur um die Jahreszahl geht: Nach 45 Jahren würde ich eine Anschüttung als gewachsenes Gelände ansehen. Nach 1 - 5 Jahren noch nicht, und irgendwo dazwischen liegt die Grauzone.

Für die Geländeoberfläche gibt es in NRW eine (versteckte) eigene Vorschrift zur sinnvollen Anpassung (§ 9 BauO NRW am Ende, Absatznummer gerade nicht zur Hand) - die würde ich in der LBO Rh-P ebenfalls suchen, kann auch schin mal helfen.

Alles in allem eine Frage für einen versierten Architekten - oder ein Gespräch mit dem Nachbarn.
N.
: Hallo Ihr Experten,

: mich würde interessieren ob es irgendwo (LBO, etc., Region Rheinland Pfalz. ) eine Regelung gibt nach welcher Zeit (in Jahren) ein aufgeschüttetes Gelände als natürliches Gelände betrachtet werden kann. z.B. ein Gelände würd vor ca. 45 Jahren um 1 Meter aufschüttet, Die Grundstücke außenrum wurden nicht aufgschüttet, jetzt soll auf dem aufgefülltem Gelände an der Grundstückgrenze eine Garage errichtet werden. Ab wo müsste jetzt gemessen werden ( +-0 OK Gelände) ab dem aufgefülltem Grundstück oder dem nicht aufgefülltem?

: Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.





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