Re: Stützmauer


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Abgeschickt von Petra Jooß am 17 Juni, 2007 um 14:03:09

Antwort auf: Stützmauer von Bühler am 01 Juni, 2007 um 22:11:54:

: Hallo,

: in BW soll eine Stützmauer von 2m Höhe erstellt werden. Die Mauer wird gestuft erstellt, 1m an der Grundstücksgrenze, die nächste Trasse 1m im Grundstücksinneren, so dass die 2m Höhe der Mauer 1m innerhalb des Grundstückes liegt.
: Da aus Sicherheitsgründen eine Absturzsicherung (Geländer) auf der Mauer angebracht wird, überschreitet man somit die vorgegebene 2m Höhe ?
: D.h., ist ein Geländer in der Bauhöhe mit einzurechnen oder nicht ?

: Vielen Dank, Gruß Bühler

Hallo,
wir erstellen ebenfalls in BW eine Stützmauer, an der Grenze zum Nachbargrundstück. Unsere Stützmauer ist 1,30 m hoch und laut Aussage unseres Bauamtes darf die Gesamthöhe 2,00 m nicht überschreiten.

Wir haben jetzt ein wenig Unstimmigkeiten über die Höhe der Stützmauer. In welcher Vorschrift ist genau nachzulesen, wie hoch Stützmauern sein dürfen? Können Sie uns dies vielleicht sagen? Unser Bauamt hat sich nicht klar geäußert bezüglich der Höhe einer Stützmauer.

Vielen Dank.




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