Re: Definition EFH


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juni, 2007 um 17:40:42

Antwort auf: Definition EFH von Claudia am 18 Juni, 2007 um 15:23:39:

: Hallo,
: kann mir jemand sagen, wo ich die genaue Definiton für die Erdgeschoßfußbodenhöhe finde? Gilt diese generell ab Rohfußboden? In welchem Gesetz bzw. Vorschrift kann man das nachlesen?
: Danke

Die EFH, die im Lageplan eingetragen wird, bezieht sich auf die Oberkante Fertigboden, also fertiger Belag. Das Erfordernis der Angabe ergibt sich aus der BauPrüfVO, die die Angabe der "Höhenlage des Erdgeschossfußboden über NN" verlangt.



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