Re: Genehmigunspflicht der Nachbarn?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juni, 2007 um 17:46:11

Antwort auf: Genehmigunspflicht der Nachbarn? von Kai am 18 Juni, 2007 um 16:15:33:

: Hallo,
: wir möchten gerne einen Hundeplatz errichten. Dies soll im Außenbereicht geschehen. Ein geeignetes Grundstück und die Genehmigung der Stadt liegen vor!!!
: Neben dem Grundstück befinden sich rechts und links jeweils ein Nachbar. Müssen diese im Vorfeld eine Genehmigung erteilen oder reicht die Genehmigung der Stadt? Haben die Nachbarn ansonsten später die Möglichkeit, Einspruch einzulegen( Die wohnenin ihren Häusern auch im Außenbereich, ohne Landwirte zu sein oder ohne eine Gärtnerei zu unterhalten).
: Vielen Dank für die Info

: Kai

Nachbarn können nicht "genehmigen". Die Genehmigung der Stadt bildet die öffentlich-rechtliche Grundlage für das Vorhaben. Diese gilt aber "unbeschadet Rechte Dritter", da die Behörde nur die planungs- und baurechtlichen Punkte prüft. Sollte es also aus anderen als baurechtlichen Gründen etwas gegen die beantragte Nutzung sprechen, hätten die Nachbarn die Möglichkeit zu klagen. Bei Fehlern in der Genehmigung oder Abweichungen davon besteht für die Nachbarn ebenfalls eine Klagemöglichkeit.



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