Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juni, 2007 um 17:49:18
Antwort auf: Pflasterung des Zufahrtweges von Andreas Lehmann am 17 Juni, 2007 um 19:51:46:
: Hallo.
: Ich habe da mal folgende Frage.
: Ich bin Besitzer eines EFH und hinter mir wurde zeitgleich auch ein EFH gebaut.Nun führt der Weg über mein Grundstück zum Nachbarhaus.Dies wurde auch im Notarvertrag festgehalten ( Überwegungsrecht ).Nun soll der gemeisam genutze Weg geflastert werden.Wie sieht dass dann mit den Kosten aus.In meinem Kaufvertrag steht dazu drinnen , dass die Eigentümer für die Instandhaltung,Herstellung die Kosten tragen.Bloß mein Nachbarn sieht das so, dass ich den Teil vor meinem Haus selber tragen muss.
: Gruss Andreas Lehmann
... hauptsächlich eine Frage der privatrechtlichen Vereinbarungen.
Gerade bei solchen Verpflichtungen und Rechten lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt, der über die Konsequenzen der Formulierung informiert.