Re: Wann gilt ein aufgefülltes Gelände als natürliches Gelände?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Juni, 2007 um 10:47:28

Antwort auf: Re: Wann gilt ein aufgefülltes Gelände als natürliches Gelände? von Nadie am 17 Juni, 2007 um 00:09:15:

: Es gibt wohl deshalb keine Antworten, weil der Fall so grenzwertig ist:
: Fast niemand schafft es z.B., exakt bis auf die Grenze anzuschütten mit der Folge, dass es exakt dahinter einen Geländesprung von 100 cm gibt. Wenn man also einen Vermesser 'rausschickt, sind Überraschungen schon bei den Grundlagen zu erwarten.

: Wenn es nur um die Jahreszahl geht: Nach 45 Jahren würde ich eine Anschüttung als gewachsenes Gelände ansehen. Nach 1 - 5 Jahren noch nicht, und irgendwo dazwischen liegt die Grauzone.

: Für die Geländeoberfläche gibt es in NRW eine (versteckte) eigene Vorschrift zur sinnvollen Anpassung (§ 9 BauO NRW am Ende, Absatznummer gerade nicht zur Hand) - die würde ich in der LBO Rh-P ebenfalls suchen, kann auch schin mal helfen.

: Alles in allem eine Frage für einen versierten Architekten - oder ein Gespräch mit dem Nachbarn.
: N.


... bei der Beschreibung, dass nur das eine Grundstück aufgeschüttet wurden und alle Angrenzer tiefer liegen hätte ich selbst nach 45 Jahren meine Bedenken, die (angeschüttete) Ebene als natürliches Gelände zu betrachten. Die Regelungen zur Begrenzung der Grenzbebauungen in Höhe und Länge dienen zudem dem Nachbarschutz, sodass eher von dem tieferen Glände auszugehen wäre. Prüfung des Einzelfalls ist dabei m. E. jedoch dringend erforderlich.



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