Aussenbereich


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Abgeschickt von Zink Andreas am 22 Juni, 2007 um 16:22:39

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich möchte gerne ein Einfamilienhaus erstellen, dies wurde jedoch abgelehnt, da es angeblich im Aussenbereich liegt. Bebauungsplan gibt es keinen, nur einen ganz groben Flächennutzungsplan, da kann man aber relativ wenig erkennen. Deswegen hat das Landratsamt eine sogenannte Bauflucht festgelegt.
Diese geht von der rechten oberen Ecke diagonal durch das Haus2 durch. Das Haus 3 würde ich gerne erstellen.Laut Landratsamt soll ich weiter nach unten gehen, dies kann ich leider nicht da der Verkäufer dort nicht zustimmt. Zählt hier nicht die zweite Reihenbebauung, oder ist dies keine wegen dem Ökonomiegebaüde?

haus 1 haus 2 haus 3
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- Ökonomie -
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Sraße
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Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen

Gruß Andi





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