Re: Erschließung-> Anspruchsdurchsetzung?!


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Abgeschickt von Sepp am 22 Juni, 2007 um 20:09:39:

Antwort auf: Erschließung-> Anspruchsdurchsetzung?! von Soulchild am 20 Juni, 2007 um 15:37:01:

: Hallo! Hätte mal eine Frage, die sich mir im Zuge von Recherche stellt. Wie ist es wenn in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart wurde, dass der Veräßerer die Erschließung übernimmt, sich nunmehr allerdings weigert diese durchzuführen (ohne berechtigten Grund). Wie kann bei so einer Sachlage weiter verfahren werden, ohne den Weg zum Gericht?

Wenn jemand einen Anspruch (auf Erschließung) aus einem Vertrag hat, und kann man zunächst selbst oder mit Anwalt mündlich oder schriftlich auf den Vertragspartner einwirken, damit dieser seine Vertragspflichten erfüllt. Tut er dies dennoch nicht, so muss man zwangsläufig ein Gericht bemühen.



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