Re: überdachter Innenhof


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Abgeschickt von Klassen Inge am 23 Juni, 2007 um 13:50:03:

Antwort auf: Re: überdachter Innenhof von Sepp am 22 Juni, 2007 um 19:41:19:

: : Unser Innenhof ist seit mehr als 10.Jahren überdacht - ohne Genehmigung, jedoch mit schrieflichem Einverständniss des Vorbesitzers.

: Wem gehört nun der Innenhof, Ihnen oder dem "Vorbesitzer" ? Wer hat einen neuen Besitzer, Ihr Grundstück oder das Nachbargrundstück ?

Das Nachbargrundstück hat einen neuen Besitzer. Der Innenhof gehört uns.
Das Bauamt deklariert ihn zum Carport, da man aus der Garage direkt auf ihn drauf fahren kann.
Gibt es eigendlich auch einen Bestandsschutz für diesen überdachten Innenhof? Er ist auf Bauanträgen bereits seit 1986 vermerkt, und man kann nicht nachweisen, dass wir ihn erneuert haben.




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