Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche


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Abgeschickt von Droll am 23 Juni, 2007 um 15:00:45

Antwort auf: Re: Landwirtschaftliche Nutzfläche von Serge am 01 Juni, 2005 um 18:32:33:

: Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfaßt das Ackerland, das Dauergrünland (Wiesen, Weiden, Hutungen), die Streuwiesen, das Gartenland, die Obstplantagen, die Flächen der Sonderkulturen (Wein, Hopfen, Tabak, Korbweiden, Baumschulen) einschließlich der nicht genutzten, aber landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Wie ein Grundstück genutzt werden kann erklärt Ihnen kostenfrei die Bauaufsichtsbehörde in freien Sprechstunden oder mit Termin. Landwirtschaftliche Nutzfläche hört sich nach § 35 BauGB an also Aussenbereich mit wenig Nutzungsmöglichkeiten.


: : Ich hätte gerne nähere Ausführungen zu dem Begriff "Landwirtschaftliche Nutzfläche" in einem Bebauungsplan. Was darf man dort, was darf man nicht? Darf man z.B. einen Bauernhof dort bauen? Darf man das Grundstück einzäunen und ein Gartenhaus drauf stellen? Darf das Grundstück als ein zu einem Wohnhaus gehöriges Gartengrundstück genutzt werden?





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