Re: Gutachter / Sachverständigen Mehrkosten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Robert Jakolis am 24 Juni, 2007 um 17:57:30:

Antwort auf: Re: Gutachter / Sachverständigen Mehrkosten von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2007 um 18:27:53:

Guten Tag Herr Baumeister,

erstmal vielen Dank für Ihr Feedback!

Richtig, der Fachmann ersetzt meine fehlende Kompetenz, aber anscheinend auch die der Bauleitung meines Bauträgers, zumindest, was die Kontrollfunktion angeht, denn wie bereits gesagt, hätte "meine" Bauaufsicht die bisherigen Mängel nicht entdeckt, hätte ich (versteckte) Mängel, die kein Mensch bei einer Schlussabnahme bemerken würde bzw. bemerken hätte können.

Das eigentlich schlimme aber ist, dass die Mängel nicht einmal von der eigentlichen Bauleitung bemerkt werden, auch wenn der Mangel für einen Fachmann offensichtlich sein sollte. Vor diesem Hintergrund stelle ich mir die Frage, was kommt den Bauträger günstiger, einen offenen/festgestellten Mangel gleich zu beseitigen oder, falls dieser innerhalb der Gewährleistungsfirst auftritt, nachzubessern?

Was dem ganz leider noch einen schlechten Beigeschmack mitgibt ist, dass das Thema im VK-Gespräch meinerseits angesprochen war und mir mitgeteilt wurde, dass man sich bei solchen Fällen wird einigen können bzw. nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wird, was ja optimistisch stimmte und teilweise auch mit für den Kauf des Hauses einen Ausschlag gab. Der erste Lösungsvorschlag meines Bauträgers ist nun: WIR ZAHLEN NIX!

Vielen Dank

Schöne Grüße

Robert Jakolis


: : Hallo zusammen,

: : ich habe einen eigenen Bausachverständigen beauftragt, der den Baufortschritt an meinem Haus überwachen soll. Mein Sachverständiger hat mehrfach Mängel festgestellt, die jedes Mal nach einer gemeinsamen Begehung mit der Bauleitung des Bauträgers inspiziert und anschließend beseitigt wurden.

: : Meine Frage ist, kann ich die Mehrkosten für die zusätzlichen Begehungen meines Sachverständigen an den Bauträger weitergeben, weil der/die Mängel von unserem Sachverständigen festgestellt wurden und nicht vom Bauträger.

: : Vielen Dank für Euere Hinweise!

: : Schöne Grüße

: : Robert Jakolis

: Wie wäre es denn gewesen, wenn Sie selbst die Mängel entdeckt hätten? Oder ein guter Bekannter oder der Neffe ...? Es handelt sich doch bei dem von Ihnen selbst beauftragten Gutachter nicht um Mehrkosten am Auftrag des Unternehmers. Der (Fach-)Mann ersetzt Ihre fehlende Kompetenz die Mängel selbst zu entdecken gegen Geld - sonst nichts!

: Meines Erachtens ist es eher fatal, die für den Gutachter oder andere fachliche Unterstützung erforderlichen Kosten nicht von vornherein in die Gesamtkosten des Projektes einzubeziehen. Ein Fehler, den professionelle Investoren in der Regel übrigens nicht machen. Beim Ein- und Zweifamilienhaus werden die Kosten aber regelmäßig so knapp kalkuliert, dass für den Ernst- oder Schadensfall (z. B. auch die Insolvenz des Unternehmers ohne dass Mängel vorliegen müssen) keine Reserven mehr da sind, um sich zumindest beraten zu lassen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]