Re: Hauskauf,Geheimer Mangel!


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Abgeschickt von krüger am 25 Juni, 2007 um 18:41:44

Antwort auf: Re: Hauskauf,Geheimer Mangel! von Margot am 22 Februar, 2007 um 19:37:20:

: Hallo, ich habe vor 3 1/2 Jahren ein Haus, es war 3 Jahre alt, verkauf, ebenso mit einem wasserdichten Vertrag. Die Käufer klagen nun schon zum dritten mal wegen arglistiger Täuschung, wobei mir diese nicht nachgewiesen werden konnte. Die Käufer lügen einfach !!!
: Und dennoch: Bei der 1. Klage gab es einen Vergelich. Bei der 2. Klage ( andere Sache ) muss ich auch wieder zahlen. Also kann ich Ihnen, wenn es tatsächlich so ist nur empfehlen zu klagen.
: Im meinem Fall bin ich leider die Betroffene.
: Alles Gute und viel Glück
: Margot. Wollen Sie mehr wissen melden Sie sich.

hallo, die vertragl. klausel :gekauft wie besehen läßt sich "aufweichen" mit einem findigen rechtsbeistand, da hier nur die offen sichtbaren gegenstände gemeint sind.da bleibt nur die beweisbelegbare nachweispflicht durch den erwerber, dennoch immer noch rückzugsvariante des nichtgewusst habens von seiten des verkäufers mit einkalkulieren- vergleichsabschluss, vielleicht besser als gar nichts?,mfg



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