Abgeschickt von Michael Roth am 25 Juni, 2007 um 19:29:46
Wenn eine Bauherr ein Mittelgrundstück in einer Strasse bebaut,rechts daneben steht bereits ein Haus, und links wird gerade mit einem begonnen. Nun meine Frage: Bin ich für beide Grundstücksabgrenzungen zu den Nachbarn zuständig?