Re: Carport vor die Garage???


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Abgeschickt von Nadie am 26 Juni, 2007 um 17:38:50:

Antwort auf: Carport vor die Garage??? von Thomas am 25 Juni, 2007 um 17:55:05:

Mit dieser knappen Begründung kann man die Errichtung eines "freiwilligen" zweiten Stellplatzes nicht ablehnen.

Wenn der Carport allerdings nicht einen zusätzlichen, sondern einen baurechtlich notwedigen zweiten Stellplatz beherbergt (zB wg. Dachgeschossausbau, neuer Wohnung o.ä.), steigen die Anforderungen, auch die an die selbständige Benutzbarkeit.

Daneben gilt z.B. das Planungsrecht (Bebauungsplan) sowie ggf. das Abstandflächenrecht des Landes (kenne das von Berlin nicht).
: Hallo an alle,

: Ist es erlaubt in Berlin einen Carport vor eine bestehende Garage zu bauen?
: Ich finde in der Berliner Bauordnung keine Gründe warum dies nicht möglich sein soll. Auf Anfrage beim zuständigen Bauamt hieß es nur,... ich könne den Carport nicht bauen, da ich den Stellplatz in der Garage durch den Stellplatz des Carports zustellen würde. Das Fahrzeug könne ja nicht aus der Garage, wenn ein Fahrzeug unterm Carport stünde. Außerdem kann ich doch die Garage verlängern, allerdings nur nach hinten... Nach vorne geht wohl das nicht, warum weiß ich nicht. Der Abstand von Garage (Grenzbebauung) zur Einfahrt(Grundstücksgrenze) beträgt ca.7,80m, d.h. es ist reichlich Platz für einen Carport. Das zweite Auto steht dort ohnehin.
: Danke für eure Hilfe





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