Sehr schmales Teilungsgrundstück - Grenzbebauung ???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Chris Seliger am 02 Mai, 2004 um 20:55:31:

Meine Frage berifft die Grenzbebauung eines Baugrundstück in NRW:
Ein 21 m breites Grundstück ist bereits mit einem 6m breiten Haus ab Grundstücksgrenze links bebaut.
Nach rechts ist ca. 15m Platz (unbebauter Freiraum/Bauland) bis zur Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn. Dieser Nachbar (rechts) hat von der Grundstücksgrenze in etwa 2m eine Wellblechgarage stehen, sein Haus befindet sich ca. 15m von der Grundstücksgrenze entfernt -> Haus-15mPlatz-Grenze-2mPlatz-Garage-nach ca. 10m Haus.
Meiner Frage: Mein (Teilungs-)grundstück wäre also von Hauswand bis Grundstücksgrenze 15m breit. Wie breit darf dann mein Haus werden(Traufseite muß die 15m-Seite sein)? Muß ich die 6m zur bestehenden Bebauung in NRW einhalten? Gibt es eine Möglichkeit, in einem geringeren Bauabstand zu bauen?
Die linke Grenze ist ein Zaun zum Nachbarn. Dieser hat nur eine Garage in 2m Entfernung zum Zaun - kann da eine Baulast eingetragen werden, damit ich näher an die Grundstücksgrenze heran bauen darf?
Für kurzfristige Hilfe/Antworten wäre ich dankbar, da eine Kaufentscheidung für das Grundstück drängt.
Danke.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
um www.baurecht.de ]