Verjährung beim Vergleich


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Abgeschickt von Zetzl am 27 Juni, 2007 um 10:13:34

Ich habe rechtsbeständigen Vergleich seit Jan.2003 auf der Basis von 2 Bauplänen. Dummerweise habe ich einen im Bauplan wichtigen Meßwert übersehen, der beim Vergleich nicht eingehalten wurde und mich jetzt enorm belastet. M.E. nur Teilerfüllung des Vergleiches.
Kann ich durch Wiederaufnahme auf diesen Meßwert bestehen, oder ist Verjährung eingetreten.



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