BauGB §34 => bedeutet


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Abgeschickt von Dauderer Birgit am 28 Juni, 2007 um 08:53:35

Hallo,

wir beabsichtigen in einem alt gewachsenen Ortsteil meiner Heimatgemeinde zu bauen. Es gibt dort keinen Bebauungsplan, deshalb tritt §34 des BauGB in Kraft.
Probleme bereitet uns dessen Definiton. Bedeutet "nähere Umgebung" nur direkte Nachbarn, das Viertel, der Straßenzug - oder gibt es einen Radius, den man annehmen kann?

Danke!

MfG,
B. Dauderer



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