Prüfstatiker


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Abgeschickt von Marita am 03 Mai, 2004 um 11:08:58:

Hallo !
Wer kennst sich mit der Gesetzeslage aus?
Wir haben ein Fertighaus gekauft, das fast schlüsselfertig erstellt wird. Die Firma sagt, dass sie in ganz Deutschland ihre Häuser stellt, nur in Hessen muss ein Prüfstatiker die Statik kontrollieren. Die Kosten hierfür müssen selbstverständlich wir zusätzlich übernehmen. Muss man das so hinnehmen? Es handelt sich um ein ganz normales Einfamilienhaus mit Garage, das zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben gehört (§ 56). Wie komme ich um diese Verpflichtung rum? Danke für eure Hilfe.


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