Re: BauGB §34 => bedeutet


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Abgeschickt von T. Stefani am 28 Juni, 2007 um 14:23:03:

Antwort auf: BauGB §34 => bedeutet von Dauderer Birgit am 28 Juni, 2007 um 08:53:35:

Hallo Frau Dauderer,

mit § 34 BauGB befassen sich tw. unzählige Seiten von Kommentaren zum BauGB, so daß eine pauschale Antwort zu Ihrer Frage schwierig ist.

Auf jeden Fall muß sich Ihr Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaute Grundstücksflächen und Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.
Wenn Ihr Gebiet diesbezüglich eher homogen ist, kann die nähere Umgebung recht groß sein, im umgekehrten Fall würde sie eher klein (vielleicht sogar nur bis zum direkten Nachbarn).
Klärung dürfte eine Bauvoranfrage beim BAuamt geben. Empfehlenswert ist ebenfalls die Recherche in einschlägigen (aktuellen) Kommentaren zum BauGB (z.B. Ernst/Zinkahn/Bielenberg).

: Hallo,

: wir beabsichtigen in einem alt gewachsenen Ortsteil meiner Heimatgemeinde zu bauen. Es gibt dort keinen Bebauungsplan, deshalb tritt §34 des BauGB in Kraft.
: Probleme bereitet uns dessen Definiton. Bedeutet "nähere Umgebung" nur direkte Nachbarn, das Viertel, der Straßenzug - oder gibt es einen Radius, den man annehmen kann?

: Danke!

: MfG,
: B. Dauderer





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