Abgeschickt von Bernd vd Brincken am 03 Mai, 2004 um 14:22:52
Liebe Baurecht-Spezis,
ich plane mit einigen Leuten für den Sommer ein Kunstprojekt in Berlin, bei dem u.a. ein zeltähnlicher Bau (3m Durchmesser, 3m Höhe) aus Holz aufgebaut wird; der auch fallweise (in Begleitung der Macher) von Publikum betreten wird.
Das ganze wird auf einem gemieteten Gelände aufgestellt (nicht verankert).
- Fällt so etwas überhaupt unter Baurecht? Braucht man da eine Genehmigung? Oder TüV-Abnahme?
Und sollte man als Veranstalter versichert sein?
Danke für Hinweise !
// Bernd vdB