Re: Hausbau Im Außenbereich


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Abgeschickt von Nino Auerbach am 03 Juli, 2007 um 13:27:51

Antwort auf: Hausbau Im Außenbereich von Hausbau Im Außenbereich am 02 Juli, 2007 um 21:39:08:

Hallo Frank,

Baurecht im Außenbereich ist in § 35 BauGB geregelt. Man unterscheidet hierbei zwischen den privilegierten und den sonstigen Vorhaben. Für die normale Wohnbebauung ist es nahezu unmöglich (Ausnahme z.B. § 35 Abs. 4), eine Baugenehmigung zu erhalten, da dem Vorhaben stets irgendwelche öffentliche Belange entgegenstehen oder diese beeinträchtigen.

Wenn sich die Situation allerdings so darstellt, wie Sie sie schildern, müsste für eine abschließende Beurteilung geprüft werden, ob es sich bei der vorhandenen Bebauung um eine städtebauliche Fehlentwicklung (Splittersiedlung) oder überhaupt um einen Bereich handelt, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Dies sollte von einem Bauplanungsrechtler beurteilt werden.

Um Klagen zu können, bedarf es eines Verwaltungsaktes (z.B. ablehnende Baugenehmigung), gegen den dann im Rahmen einer Anfechtungsklage vorgegangen werden kann (in NRW wurde das sonst üblicherweise vorgeschaltete Widerspruchsverfahren nach der VwGO abgeschafft). Zuvor lohnt es sich jedoch, die Begründung der Behörde ausführlichst zu studieren, um das Klagerisiko zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Nino Auerbach



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