Re: Bambuspflanzungen an der Grundstückgrenze von NRW


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Abgeschickt von Nino Auerbach am 03 Juli, 2007 um 14:02:53

Antwort auf: Bambuspflanzungen an der Grundstückgrenze von NRW von Gabe am 29 Juni, 2007 um 12:48:59:

Hallo Jens,

eine Anpflanzung an der Grundstücksgrenze (Einfriedung) wird unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten erst zum Problem, wenn die Höhe von 2,0 m überschritten oder der Grundsatz des Rücksichtnahmegebotes verletzt wird. Diese Information kann ich aber nur für NRW erteilen. In anderen Bundesländern könnte es aufgrund anderer LBauO en anders sein.

Das Hauptproblem scheint jedoch im Privatrecht zu liegen. Hier ist das Nachbarrechtsgesetz maßgeblich. Da hier verschiedene Fallkonstellationen denkbar sind, empfehle ich für NRW einen Blick in § 36 NachbG NRW.

Gruß,

Nino



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