Bauvorbescheid in RLP und Nachbarbeteiligung


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Abgeschickt von Bauherr am 03 Juli, 2007 um 17:35:57:

Hallo zusammen,
vielleicht zuerst die Fakten:
Wir wollen ein Grundstück erwerben in einem Baugebiet mit B-Plan.
Wir wollen aus dem Baufenster des B-Plan um 3m raus bauen.
Das ganze berührt noch nicht die Abstandsflächen nach Landesbauordnung.
Es existiert ein Bauvorbescheid (nicht an uns sondern einen ehemaligen Interessenten für das Grudstück)
Dieser Bauvorbescheid ist positiv.
Laut Landesbauordnung §67 kann ein Freistellungsverfahren nur bei Einhaltung eine B-Plan durchgeführt werden.
Das wäre ja be uns nict der Fall und wir müßten eine Baugenehmigung beantragen. Nach § 68 sind die Nachbarn zu beteiligen wenn nachbarliche Interessen betroffen sind.
Ich gehe davon aus, das dies der Fall ist, da wir in Richtung eines Nachbarn rücken entgegen des ursprünglichen B-Plans.
(Nochmal Wir sind dann nicht im bereich von geltenden Abstandsflächen)
Könnte dieser Nachbar dann im Zweifel beim Bauantrag seine Unterschrift verweigern obwohl wir einen positiven Bauvorbescheid haben ?
Und wenn ja was passiert dann ?
Kann ich die Kreisverwaltung in Regress nehmen weil die den Bauvorbescheid positiv ausgestellt haben ?

Gruß




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