Abgeschickt von Andrea am 03 Juli, 2007 um 21:54:34
Das Landesbaurecht von Baden-Württemberg gibt vor, dass Ein-und Ausgänge gut begehbar und verkehrssicher sein müssen. Was bedeutet dies in der konkreten Ausführung ? Gibt es ein Mindestmaß für das Treppenpodest im Eingangsbereich eines Einfamilienhauses ?
Für fachkundige Auskünfte bedanke ich mich vorab.