Abgeschickt von Thomas Deubel am 04 Juli, 2007 um 16:54:42
Muss bei einer Baumaßnahme des Detail vom Architekten freigegeben werden - und wenn, in welchem Zeitraum ?
In meinem speziellen Fall geht es um eine Stahltreppenkonstruktion, deren Grundriss ich dem Architekten habe zukommen lassen ( als PDF per e-mail ). Die Laufbreite der Treppe 1m.
Der Architekt hat sich nicht weiter dazu geäussert und nach ca. 3 Wochen wurde die Treppe so eingebaut.
Nun stellte sich heraus, dass die Treppe eine Laufbreite von 1,20m haben soll.
Frage : Hätte der Architekt sofort reagieren müssen, nachdem ich Ihm die Skizze habe zukommen lassen, bzw. ist, wenn keine mündliche Freigabe vorliegt, die Situation als stillschweigende Freigabe zu werten ( wiegesagt : Zeitraum 3 Wochen ). Wer trägt die Schuld und die Kosten ?