Re: Bestandsschutz ohne Bauunterlagen.


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Abgeschickt von Karin am 06 Juli, 2007 um 12:09:36:

Antwort auf: Bestandsschutz ohne Bauunterlagen. von H.P. Zander am 28 Juni, 2007 um 18:08:12:

Es gilt nur das, was an genehmigten Bauanträgen vorliegt. Wenn das Amt also nur die Pläne von 1900 hat, ist nur der Zustand genemigt, der dort abgebildet ist. Alles andere gilt als "Schwarzbau" und das Amt kann nachträgliche Stellungen von Bauanträgen und aufwendige Brandschutzmaßnahmen verlangen.
Ich würde darum sehr empfehlen, nach Bauanträgen zu suchen und auch mal zur Akteneinsicht zum Amt zu gehen - dort hatten wir nämlich kürzlich Erfolg. Das Amt hatte behauptet, nur einen alten Plan von der Jahrhundertwende von unserem Haus zu haben. In den Akten fanden sich dann aber sehr wohl auch später genehmigte Bauanträge!!! Gruß Karin


: Ich besitze ein Haus das 1900 erbaut wurde. Unser Bauamt bei der Stadt besitzt nur die unvollständigen Unterlagen aus der Zeit in der es gebaut wurde. In den letzten 100 Jahren wurde das Haus oft umgebaut und auch unterschiedlich genutzt. Unser Ort war früher eigenständig, wurde dann mehrmals anderen Kreisen Verwaltungen zugeordnet und in den 60er Jahren bei der Gebietsreform erneut und endgültig unserer Stadt in NRW zugeordnet.
: Bei Bauanträgen bezieht sich das Bauamt immer wieder nur auf die Unterlagen die es vorliegen hat.

: Ist diese Vorgehensweise richtig oder habe ich Bestandsschutz auf den heutigen Zustand?





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