Baumaßnahme, Behinderung, Beschleunigung


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Abgeschickt von Versorger am 07 Juli, 2007 um 15:32:32

Werte Mitlesenden,
gegeben sei ein Bauvorhaben, welches als vertragliche Termine den Ausführungsbeginn mit 01.01.07 und das vertragliche Bauende mit 31.12.07 ausweist.
Aus Gründen, die nicht vom AN zu verteten sind, kann mit der Bauausführung erst ab 01.04.07 begonnen werden. Formale Behinderung wurde geschrieben. Der normale Fall wäre jetzt, dass als Bauzeitende der 31.03.08 gesetzt wird. Hier sei es aber so, dass der 31.12.07 fix sei. Welche Möglichkeiten hat der AN nun, Mehrkosten für die Bauzeitkomprimierung geletend machen zu können und wie sind diese nachzuweisen?
Danke
Markus




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