Re: na hier steppt ja der bär..........)))))))


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Abgeschickt von Nino Auerbach am 09 Juli, 2007 um 08:24:37

Antwort auf: na hier steppt ja der bär..........))))))) von sams am 06 Juli, 2007 um 19:30:51:

Hallo Sams,

also in meiner Broschüre "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" steht nichts zu den Abkürzungen. Also muss man das nach deren Meinung wohl nicht wissen. ;-)

Ich könnte mir aber vorstellen, dass SE für sonstige Erholungsfläche steht. Für die Beurteilung der Rechtslage spielt das Bundesland keine Rolle. Das richtet sich alles nach dem BauGB. Außenbereich ist in § 35 BauGB geregelt. Wenn man den liest, wird man feststellen, dass man dort als normalsterblicher überhaupt nicht bauen darf.

Ich würde mich an Ihrer Stelle zunächst mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (kommunales Bauamt) in Verbindung setzen. Ansonsten droht die Beseitigungsverfügung.

Gruß,

N. Auerbach





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