Re: 2 Meter hohe Mauer um unser Grundstück


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Abgeschickt von Tina am 09 Juli, 2007 um 21:51:21:

Antwort auf: Re: 2 Meter hohe Mauer um unser Grundstück von Nino Auerbach am 03 Juli, 2007 um 13:46:22:

Hallo Nino,

super, vielen lieben Dank für die absoult fixe und gut informierende Info!

Viele Grüße
Tina

: Hallo Tina,

: nach NRW-Bauordnungsrecht sind Einfriedungen bis 2,0 m und Stützmauern bis zu 2,0 m Höhe genehmigungsfrei (§ 65 Abs. 1 Nr. 13, 16 BauO NRW). Über die Qualität der Einfriedung schweigt sich das Gesetz aus, was auch die Einfriedung in Form einer massiven Mauer möglich macht.

: Hierüber hinaus ist aber auch das Rücksichtnahmegebot zu beachten. Sollte durch diese Mauer die Belichtung des nachbarlichen Grundstückes unhinnehmbar eingeschränkt werden, könnte es Schwierigkeiten geben. Daher ist man gut beraten, sich des Einverständnisses des Nachbarn zu versichern, um unnötigem Ärger aus dem Wege zu gehen.

: Dann wäre auch noch die Frage nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu klären. Man unterscheidet im Baurecht nämlich zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (Wäre wohl sonst auch zu einfach ;-) ). Sollte für das Baugebiet ein Bebauungsplan bestehen, könnten dort getroffenen Festsetzungen dem Vorhaben entgegenstehen. Sieht dieser bspw. als Einfriedungen nur Hecken und begrünte Zäune vor, wäre eine Mauer planungsrechtlich unzulässig. Es könnte von der Baugenehmigungbehörde jedoch eine Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden.

: Um Rechtssicherheit zu erhalten, empfehle ich, bei der Bauaufsichts-/Baugenehmigungsbehörde (dem örtlichen Bauamt) vorzusprechen. Größere Städte verfügen in der Regel über eine Bauberatung, wo genau solche Fälle beantwortet werden.

: Gruß,

: Nino




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