Re: na hier steppt ja der bär..........)))))))


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Abgeschickt von sams am 10 Juli, 2007 um 10:13:23:

Antwort auf: Re: na hier steppt ja der bär..........))))))) von Nino Auerbach am 09 Juli, 2007 um 08:24:37:

: Hallo Sams,

: also in meiner Broschüre "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" steht nichts zu den Abkürzungen. Also muss man das nach deren Meinung wohl nicht wissen. ;-)

: Ich könnte mir aber vorstellen, dass SE für sonstige Erholungsfläche steht. Für die Beurteilung der Rechtslage spielt das Bundesland keine Rolle. Das richtet sich alles nach dem BauGB. Außenbereich ist in § 35 BauGB geregelt. Wenn man den liest, wird man feststellen, dass man dort als normalsterblicher überhaupt nicht bauen darf.

: Ich würde mich an Ihrer Stelle zunächst mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (kommunales Bauamt) in Verbindung setzen. Ansonsten droht die Beseitigungsverfügung.

: Gruß,

: N. Auerbach

hallo,danke,erstmal,was aber NICHT AUFGESCHLÜSSELT bedeudet in diesem zusammenhang weiss ich auch immer noch nicht.ich habe die woche mal angerufen,die eine vieleicht 27 erzählt nur beamtisch,so redet niemand,die andere über 50 denke ich,erzählt mir was von 24m2 nach dem ich eine halbe stunde erzählt habe,VOLLKLATSCHE!!! aber sie können es als 2.wohnsitz anmelden,das wissen sie.........na ganz bestimmt gute frau,werden wir unsere dicken autos,samt dicken hunden,samt geschäft von den evt.zu zahlenden strassen ,müllabfuhr,etc, in zukunft was ja niemand weiss anmelden........von mir bekommen die ihre 11,- grundsteuer.mehr nicht.die brauchen kein geld,obwohl sie überschuldet sind.der deal wäre der,ich bekomme ein baugehnemigung oder 1.wohnsitz,imm gegen zug bekommen die von mir jedes jahr !!! einiges an steuern.aber nein,tja,dann muss ich es halt wie die nachbarn machen,berliner bauweise und lächeln und dumm stellen.......

wo bleibt der sommer...........??????

gruss





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