Re: Heckenschnitt


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Abgeschickt von Nino Auerbach am 10 Juli, 2007 um 14:04:49

Antwort auf: Re: Heckenschnitt von sams am 10 Juli, 2007 um 10:19:55:

In diesem Fall scheint mir ein Blick ins Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW). Sowas müsste es aber auch in anderen Bundesländern geben. Dort empfehle ich den Blick für die §§ 32 - 39 (X. Abschnitt). Hier steht allerdings nix davon, dass man den Bewuchs, der über die Grundstücksgrenze ragt, einfach abschneiden kann. Ich gehe davon aus, dass hierdurch der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt wird. Nein,.....der Gesetzgeber hat uns zur Durchsetzung unserer Interessen den Rechtsweg eröffnet. Ansonsten wäre zu befürchten, dass die Nachbarn mit Heckenscheren aufeinander losgehen.

Gruß, Nino




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