Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Nino Auerbach am 10 Juli, 2007 um 14:13:40

Antwort auf: baugenehmigung von denise am 09 Juli, 2007 um 22:11:03:

Hallo Denise,

zunächst empfehle ich Ihnen, Ihr Anliegen der unteren Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde bzw. Kreis oder Stadt) vorzutragen. Größere Städte haben sog. Bauberatungen, in denen unverbindlich angefragt werden kann.

Nehmen Sie zu diesem Gespräch, soweit vorhanden, die alten Baupläne mit, damit sich die Sachbearbeiter dort ein Bild von der Örtlichkeit machen können. Erst wenn die Bebaubarkeit möglich ist, macht es Sinn, über die Finanzierung nachzudenken und einen Architekten einzuschalten. Sollte sie sich dazu entschließen, einen Bauantrag zu stellen, müssen Sie die Bauvorlagen von einem Architekten anfertigen lassen (§ 70 BauO NRW).

Für Ihr Vorhaben viel Glück.

Gruß, Nino




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