Bauänderung bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Wilhelm Kepper am 10 Juli, 2007 um 16:45:57

Neben einer älteren Scheune und einem Anbau (Schuppen und Garage) von A wird auf der ganzen Grenzlinie zum Nachbarn B in Grenzbebauung ein Wohnhaus errichtet. Wegen der unmittelbaren gegenseitigen Abdeckung der Wände wird auf eine gesonderte Außenisolierung zwischen A und B verzichtet. Im Wohnhaus gibt es keine Probleme mit Feuchtigkeit oder Wettereinflüssen. - Nach 10 Jahren wird von B der Anbau (Schuppen und Garage) abgerissen, die bis dahin auf einer Länge von ca. 5 m die Wand von B gegen Wettereinflüsse geschützt hat - der Hof wird gepflastert.
Die jetzt freie Wand von B wird in gegenseitiger Abstimmung mit A über-erdisch isoliert und verputzt. Nach ca. 1 Jahr treten regelmäßig bei Regen im Keller von B Nässestellen auf, die schimmeln und den inneren Putz abfallen lassen; Ursache dafür ist der ablaufende Regen, der sich vor der Wand im Erdreich sammelt und versickert. - Wer haftet für diesen Folgeschaden, der erst durch den Abriß des Anbaus von A ausgelöst wurde? - Geplant ist jetzt eine Aufgrabung und eine Außensanierung.
Danke für einen guten Rat. WK




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