Erschließungssatzung


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Abgeschickt von Henning Grünert am 11 Juli, 2007 um 17:18:19

Ich bewohne ein Haus, das im Jahre 1933 gebaut worden ist. Die anliegende Straße ist im desolaten Zustand. Der Bürgermeister erwägt eine Erneuerung. Es stellt sich nun die Frage, ob die Erschließungssatzung oder die moderatere Straßenbaubeitragssatzung angewandt werden soll. Wer ist beweispflichtig, Stadt oder Bürger? Wie ist der Beweis herzustellen und wo kann man den beschaffen? Die Stadt behauptet die Unterlagen nicht mehr zu besitzen, sondern ausgelagert zu haben. Ist aber bereit, sich darum zu kümmern. Wenn sie nicht fündig werden sollte, was würde dann geschehen? Gruß, Henning



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