bauen wie genehmigt?


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Abgeschickt von Pöhlmann am 11 Juli, 2007 um 17:59:40:

Bauvorhaben: Doppelgarage mit Satteldach als zweiseitiger Grenzbau, d.h. Traufe auf Grenze und Ortgang auf Grenze, Außenwände ca. 30 (Traufe) bis 80 cm (Ortgang) von der Grenze weg (wegen Dachüberstand). Dafür haben wir bereits (seit 2 Jahren) die Baugenehmigung sowohl von den Nachbarn, alsauch von der Behörde. Aus Kostengründen möchten wir statt des Satteldaches ein leichtes Pultdach ohne Überstand, die Außenwände sollen jedoch bleiben wie geplant, also mit Abstand 30 und 80cm. Brauchen wir wieder eine neue Baugenehmigung, oder reicht die alte, wir bleiben schließlich niedriger als geplant, und sonst ändert sich ja nichts?



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