Re: Gartenzaun errichten-wer zahlt und wie darf die Bepflanzung aussehen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von sigma am 11 Juli, 2007 um 18:20:22:

Antwort auf: Gartenzaun errichten-wer zahlt und wie darf die Bepflanzung aussehen? von Silke am 07 Juli, 2007 um 10:34:14:

: Hallo zusammen,

: wir möchten einen Gartenzaun um unser eigenes Grundstück errichten. Auf unserer rechten Seite wurde auch neu gebaut und diese Nachbarn sagen: Jeder muss nur den Zaun auf seiner rechten Grundstücksseite errichten und bezahlen. Frage 1: Stimmt das? Grundstück ist in Bayern.

: Wir wollten einen Maschendrahtzaun von 1.20m Höhe errichten, Nachbarn sind einverstanden. Dann Tujas/Lebensbäume pflanzen, nicht höher als 2m. Nachbarn sind einverstanden. Aber sie meinen: Diese Pflanzen müssten mind. 80cm vom Zaun weg eingepflanzt werden, wenn nicht sogar mit einem Abstand von 1 m zum Zaun. Grund: Wenn diese Bäume geschnitten werden müssen, müssen wir ja irgendwie auf die Rückseite der Pflanzen kommen um diese zu schneiden. Unsere Nachbarn wollen alles was rüberwächst von uns nicht schneiden. Frage2: Ist das ok?

: Wenn wir nun einen ganz geschlossenen Zaun (Holz)von 1m Höhe setzen, könnten wir auch Büsche pflanzen. Aber unsere Bedenken: Wenn unsere Nachbarn Kletterpflanzen wachsen lassen, können diese den Zaun kaputt machen. Frage 3: Dürfen die am Zaun, der deutlich auf unserem Grundstück (5cm von der Grundstücksgrenze entfernt) steht, Kletterpflanzen wachsen lassen?
: Für Antworten wäre ich dankbar. Wir möchten keinen Streit mit den Nachbarn. Daher die Streitfreiest Lösung anpeilen. Diese Leute sind schon mit jedem verstritten, mit uns bisher noch nicht.

1. Gemeinde darf festlegen, wie die Einzäunung auszusehen hat , also Höhe, Art, Material ... vorschreiben. Also erstmal nachfragen. "Rechts" ist ja etwas Standortabhängig, also ebenso nachfragen. Üblicherweise darf in Bayern bis H=180 cm gezäunt werden.
2. Auch mit Büschen ist ein Grenzabstand einzuhalten, d.h. wenn der Busch 3m hoch wird, muss er 1,5m weit von der Grenze weg stehen. Das wird er mit der Thujenhecke gemeint haben.
3. Keine Kletterpflanzen am fremden Zaun!!!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]