Abgeschickt von Sigma am 11 Juli, 2007 um 18:40:43:
Antwort auf: Gebäudehöhe überschritten... von Herr Reschif am 27 Juni, 2007 um 10:36:01:
: Hallo zusammen!
: Ich wollte einmal eine Frage zum Thema "Baugrenzen überschreiten" stellen.
: Ich hoffe es gibt hier Profis auf diesem Gebiet.
: Folgendes Problem:
: Wir haben einen Wohnungsaufbau auf unsere Garage geplant.
: Randinfos:
: Die Garage befindet sich direkt an unserem Haus in richtung Osten und steht mit der östlichen Aussenmauer genau auf unserer Grenze zum Nachbargrundstück!
: Das Problem ist jetzt, dass der Nachbar nach Fertigstellung des Dachgiebels (Schrägdach 30° Fallwinkel) das Gebäude vermessen ließ und kam zu dem Schluss, dass das Dach um ganze 20 cm zu hoch ist.
: Er hat uns darüber informiert und will, dass wir das dach um diese 20 cm runtersetzen.
: Der Ausbau rentiert sich aber an dieser Stelle dann nichtmehr.
: Jetzt die Frage:
: Was kann ich tun bzw. wieviel Strafe müsste ich bezahlen,
: wenn ich das Dach trotzdem so lasse und die Wohung einfach fertigstelle?
: Zu Eurer Sicherheit:
: Was hier als Antwort gepostet wird, verwende ich
: ausschließlich zum Sammeln von Informationen.
: Ich werde mich in keinem Fall darauf stützen
: oder mich darauf berufen!
: Gruß,
: Seraph
Wohnungsaufbau auf Garage, die Grenzgarage ist, geht nicht!!! Runter mit dem Dach!