Hilfe! Was darf ein B-Plan regeln und was nicht? Strafe droht!


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Abgeschickt von Carsten am 11 Juli, 2007 um 22:49:54

Der für unser Gebiet geltende BPlan legt Zaunhöhen und Gestaltungsarten fest - aber nur zu öffentlichen Verkehrswegen, ebenso verbietet er in den ersten 5 Metern zur Straße Gartenhäuschen, Carports etc.
Sind solche Regelungen rechtens. Ich sehe damit den Schutz meiner Privatsphäre beinträchtigt, da nur kleine Zäune zulässig sind. Somit kann jeder mein Grundstück einsehen. Auch lebende Hecken sind nur bis 1,50m erlaubt.
Muss ein Hausbesitzer eigentlich den BPlan kennen, oder kann es sich auf ortübliche Gepflogenheiten berufen, da in anderen Gebieten höhere Zäune existieren. Ich dachte immer BPläne regeln die Regeln für die Bebauung für den Architekten.

Bin gespannt, ob mir jemand helfen kann. Die Stadt droht mit Bußgeldern, wenn ich meinen Zaun nicht wegnehme sowie eine Kinderspielhütte.

Vielen Dank für die Hilfe.



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