Rechtliches zu Mischgebiet


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Abgeschickt von shagma am 12 Juli, 2007 um 08:39:02

Ich habe mal eine rechtliche Frage zu Mischgebieten.
Lt. § 6 BauNVO ist hier festgelegt, dass das Wohnen in einem Mischgebiert durch das angesiedelte Gewerbe nicht wesentlich beinträchtigt werden darf. Aber was ist "wesentlich"? Gibt es in irgendwelchen Gesetzen noch Differenzierungen dazu? Ich hatte z.B. auch irgendwo gelesen, dass sich in Mischgebieten kein produzierendes Gewerbe ansiedeln darf. Gibt es dafür ein Gesetz?



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