Re: Wandlung von Wohnfläche in Bürofläche


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Juli, 2007 um 20:05:09:

Antwort auf: Wandlung von Wohnfläche in Bürofläche von Bert-Josef Diepes am 13 Juli, 2007 um 19:36:16:

Das Zauberwort heißt Nutzungsänderung bzw. Baugenehmigung und ist mit ziemlicher Sicherheit erforderlich.

: Hallo,

: 1. Kann er das so einfach?
Nein, s.o.: Dürfte genehmigungsbedürftig sein.

: 2. Muß hier beim Amt eine Änderung "Wandlung von Wohnfläche in Bürofläche " beantragt werden?
Ja. Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung. Teilweise (zB in NRW) ist nur noch eine Anzeige erforderlich.

: 3. Wer muß dies machen, Vermieter / Mieter?
Verantwortlich für Verstöße sind nachher beide. Daher können Sie es sich aussuchen. Wenn aber bauliche Änderungen erforderlich werden (zB beim Brandschutz, in Treppenräumen o.ä.) muß der Mieter sich ohnehin intensiv mit dem Vermieter abstimmen.
: 4. Ist diese Wandlung nachher auch wieder revidierbar?
Auf demselben Wege: Mit Bauantrag bzw. Anzeige. Es gilt grundsätzlich jeweils das aktuelle Baurecht - da stehen Sie hinterher z.B. beim Brandschutz u.U. schlechter (teurer) da als vorher. Es sei denn, wegen des Denkmalschutzes kommen Sie mit weitreichenden Abweichungen durch.

: 5. Kann ich hier einen einfachen Mietvertrag mit dem Mieter machen?
Können ja. Aber den Ärger mit dem Bauamt würde ich irgendwie absichern, auch für den evtl. Rückbau nach Vertragsende.

: 6. Wenn von Amtswegen hier eine Genehmigung benötigt wird, was muß dann alles erfüllt sein um hier eine Erlaubnis zur Nutzung als Bürofläche zu erhalten?
Das Vorhaben muß vollständig dem geltenden Baurecht entsprechen.
Wenn aus Gründen des Denkmalschutzes Abweichungen erforderlich sind, müssen diese korrekt mitbeantragt werden. Das werden Sie allein m.E. nicht schaffen, da brauchen Sie einen Architekten.




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