Re: Pflicht Garagenzufahrt zu bauen


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Juli, 2007 um 20:08:43:

Antwort auf: Pflicht Garagenzufahrt zu bauen von Schmidt am 13 Juli, 2007 um 12:09:32:

Es klingt so, als ob Sie mit der Frage den Sachverhalt ein wenig zu sehr verkürzt haben. Enthält die Garage einen notwendigen Stellplatz (einen, der für den Stellplatznachweis eines Gebäudes im Bauantrag angegeben wurde)?
Wie wird sie denn genutzt, wenn sie nicht genutzt und nicht zweckentfremdet, d.h. nicht als Abstellplatz für Pkw genutzt wird? Steht sie nur leer in der Gegend 'rum?

: Wenn auf einem Grundstück eine Garage steht (genehmigt und abgenommen), kann dann das Bauamt verlangen, das zu dieser Garage eine Zufahrt gebaut wird? Auch wenn die Garage nicht genutzt oder zweckentfremdet wird?

: Wo sind solche Vorschriften geregelt?




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