Re: Hilfe! Was darf ein B-Plan regeln und was nicht? Strafe droht!


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Juli, 2007 um 20:12:39:

Antwort auf: Hilfe! Was darf ein B-Plan regeln und was nicht? Strafe droht! von Carsten am 11 Juli, 2007 um 22:49:54:

Ja, Gestaltungssatzungen, die in Bebauungspläne aufgenommen werden dürfen, dürfen auch gestalterische Details regeln. Und das gilt dann, weil es eine Satzung ist, natürlich für jeden. Genauso wie die vielen anderen Gesetze, die Sie nie gelesen haben, bis Sie absichtlich oder versehentlich dagegen verstoßen.
Gartenhäuser und Carports sind ganz üblicher Regelungsgegenstand von Bebauungsplänen (sog. Nebenanlagen). Mehr zu letzterem unter dem Link.

: Der für unser Gebiet geltende BPlan legt Zaunhöhen und Gestaltungsarten fest - aber nur zu öffentlichen Verkehrswegen, ebenso verbietet er in den ersten 5 Metern zur Straße Gartenhäuschen, Carports etc.
: Sind solche Regelungen rechtens. Ich sehe damit den Schutz meiner Privatsphäre beinträchtigt, da nur kleine Zäune zulässig sind. Somit kann jeder mein Grundstück einsehen. Auch lebende Hecken sind nur bis 1,50m erlaubt.
: Muss ein Hausbesitzer eigentlich den BPlan kennen, oder kann es sich auf ortübliche Gepflogenheiten berufen, da in anderen Gebieten höhere Zäune existieren. Ich dachte immer BPläne regeln die Regeln für die Bebauung für den Architekten.

: Bin gespannt, ob mir jemand helfen kann. Die Stadt droht mit Bußgeldern, wenn ich meinen Zaun nicht wegnehme sowie eine Kinderspielhütte.

: Vielen Dank für die Hilfe.





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