Re: bauen wie genehmigt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juli, 2007 um 14:50:18

Antwort auf: bauen wie genehmigt? von Pöhlmann am 11 Juli, 2007 um 17:59:40:

: Bauvorhaben: Doppelgarage mit Satteldach als zweiseitiger Grenzbau, d.h. Traufe auf Grenze und Ortgang auf Grenze, Außenwände ca. 30 (Traufe) bis 80 cm (Ortgang) von der Grenze weg (wegen Dachüberstand). Dafür haben wir bereits (seit 2 Jahren) die Baugenehmigung sowohl von den Nachbarn, alsauch von der Behörde. Aus Kostengründen möchten wir statt des Satteldaches ein leichtes Pultdach ohne Überstand, die Außenwände sollen jedoch bleiben wie geplant, also mit Abstand 30 und 80cm. Brauchen wir wieder eine neue Baugenehmigung, oder reicht die alte, wir bleiben schließlich niedriger als geplant, und sonst ändert sich ja nichts?

Die geänderte Wunsch-Ausführung entspricht NICHT dem Antrag. Damit haben Sie formal für diese Variante KEINE Genehmigung ... und die Änderung der grundsätzlichen Dachform ist sicher keine unwesentliche Änderung.



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