Re: Fehlende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Wilhelm am 03 Mai, 2004 um 18:49:57:

Antwort auf: Fehlende Baugenehmigung von Roger Häußler am 26 April, 2004 um 14:14:30:

Wenn die Wohnung genehmigungsfähig ist und nur Stellplätze fehlen dann hatten Sie Glück im Unglück. Betrug des Bauträgers wäre evtl. noch nicht verjährt, aber möglicherweise schwer nachzuweisen. Eine Haftung des Notars hängt vom Einzelfall ab. Zumindest laufen nun Fristen, da sie Kenntnis erlangt haben. Wie hoch ist der Schaden denn ungefähr?




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