Re: Mängel-Abzug Rechnung Fliesenleger in welcher Höhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2007 um 09:50:32

Antwort auf: Mängel-Abzug Rechnung Fliesenleger in welcher Höhe von Kerstin am 08 Juli, 2007 um 19:16:21:

: Hallo ihr,
: wir haben von einem (professionellen) Fliesenleger zwei Aussentreppen fliesen lassen. Bei der Treppe in den Keller wurde eine Sockelleiste schief angeklebt, die Stufen haben alle unterschiedliche Höhen.
: Hier wurde die Rechnung wie vereinbart in m² gestellt. Ist es zulässig, dass auf der Rechnung Fliesenkleber und Fugenbreit berechnet werden und im Angebot nicht?? Ich habe da mal was gelesen, dass das Angebot eigentlich verbindlich ist. Der Fliesenleger hat uns vor zwei Jahren schon das Bad verlegt, da wurde der Fliesenkleber nicht extra berechnet...
: Meine Frage ist jetzt, muss ich für die fehlenden Angebotsposten trotzdem bezahlen? (es sollte dem unternehmen ja wohl klar gewesen sein, dass sie Fliesenkleber und Fugenbreit benötigen)??
: - Der Rechnungsbetrag weicht vom Angebot um fast 30% ab...
: Die Treppe ins Erdgeschoss wurde nicht wie (leider nur mündlich) vereinbart in m² abgerechnet sondern plötzlich in Stunden (und wir hatten eine richtige Schnecke).
: Auf der Treppe bleibt Wasser stehen - darf ich dafür etwas vom Rechnungsbetrag abziehen? Wenn ja wieviel??
: Was richtig ärgerlich ist, ist dass wir vereinbart hatten, dass die Fliesen 1cm unter der Schiene zur Haustür verlegt werden - die Fliesen sind jetzt gleich hoch- und wenn es regnet läuft das Wasser in die Wohnung. wir möchten den Eingang zwar noch überdachen lassen, ärgerlich ist es aber doch....
: wieviel darf ich für diesen Mängel abziehen??

: Wäre für eure Antworten wirklich sehr dankbar. Hat hier evtl. schon jemand Erfahrungen gemacht? Gleich zum Anwalt? (wir werden am Montag auf jeden Fall erst einmal mit dem Chef sprechen - wie weit sollten wir ihm entgegenkommen????)

: Vielen Dank

Hier müssen Angebot, Auftrag und geleistete Arbeit verglichen und beurteilt werden. Meines Erachtens wäre dazu ein Berater erforderlich, der aber auch wieder Geld kostet. Auch hängt es von der beauftragten Leistung ab, ob es sich bei den Arbeiten tatsächlich um mangelhafte Leistungen handelt. Beratend könnte z. B. ein Architekt oder Sachverständiger für Baumängel tätig werden. Wirklich lohnen wird sich der Berater wohl erst bei höheren dreistelligen Beträgen lohnen. Bei geringeren Beträgen würde ich persönlich den Unternehmer mit dem Betrag konfrontieren, den ich zu zahlen bereit wäre.



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